
Skilanglauf
Allgemeine Bestimmungen
1.
Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach der Deutschen Wettkampfordnung für Ski (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Skiverband (DSV), Haus des Ski, Hubertusstraße 1 , 82152 Planegg, Tel.: 089 / 8 57 90-0.
2.
Startberechtigt sind jeweils die zwei besten Schulmannschaften der Länder, wobei die Teilnahme der 2. Mannschaft nur im Rahmen einer Kostenübernahme durch die Schulen bzw. die Länder möglich ist. Eine Mannschaft besteht maximal aus 7 Schülerinnen/Schülern, die einer Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch in den Staffelwettbewerben an den Start gehen. Eine Staffel besteht aus 3 Schülerinnen/Schülern und kann nur aus jenen Läuferinnen/Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft kann 2 Staffeln stellen.
In den Einzelläufen können höchstens 3 Schülerinnen/Schüler in der Freien Technik und nur in den Startgruppen 5,6 und 7 starten. Im Staffelwettbewerb können in einer Staffel höchstens 2 Schülerinnen/Schüler in der Freien Technik starten. Die Startläuferin/der Startläufer startet in der Klassischen Technik.
3.
Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe der Zeiten der 5 besten Einzelläufer/Einzelläuferinnen und die Zeit der besten Staffel jeder Mannschaft.
4.
Die Wettkämpfe werden auf allen Wettkampfebenen in Klassischer und Freier Technik ausgetragen.
5.
Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
6.
Beim Bundesfinale muss jede Mannschaft von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden. Jede Kultusbehörde benennt einen Gesamtmannschaftsleiter/eine Gesamtmannschaftsleiterin.
Die Ermittlung der Landessieger muss spätestens bis zum 30. Januar 2011 abgeschlossen sein.

