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Deutsche Schulsportstiftung
Schonach 2011Schonach 2011
Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

1.

Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach der Deutschen Wettkampfordnung für Ski (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Skiverband (DSV), Haus des Ski, Hubertusstraße 1 , 82152 Planegg, Tel.: 089 / 8 57 90-0. 

2.

Startberechtigt sind jeweils die zwei besten Schulmannschaften der Länder, wobei die Teilnahme der 2. Mannschaft nur im Rahmen einer Kostenübernahme durch die Schulen bzw. die Länder möglich ist. Eine zweite Mannschaft im WK III kann nur besetzt werden, wenn durch das betreffende Land auch der WK IV besetzt ist.

3.

Eine Mannschaft im WK III besteht maximal aus 7 Schülerinnen/Schülern, die einer Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch in den Staffelwettbewerben an den Start gehen. Eine Staffel besteht aus 3 Schülerinnen/Schülern und kann nur aus jenen Läuferinnen/Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft kann 2 Staffeln stellen.

4.

Der Einzelwettkampf wird als Techniksprint über 2 km in der Freien Technik durchgeführt. Im Staffelwettbewerb können in einer Staffel höchstens 2 Schülerinnen/Schüler in der Freien Technik starten. Die Startläuferin/der Startläufer startet in der Klassischen Technik.

5.

Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe der Zeiten der 5 besten Einzelläufer/Einzelläuferinnen und die Zeit der besten Staffel jeder Mannschaft. 

6.

Eine Mannschaft im WK IV besteht aus 6 Schülerinnen/Schülern, die einer Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch im Teamwettbwerb an den Start gehen. Ein Team besteht aus 4 Schülerinnen/Schülern und kann nur aus jenen Läuferinnen/Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind.

7.

Der Einzelwettkampf wird als Techniksprint über 1km in der Freien Technik durchgeführt. Der Team-Wettbewerb ebenfalls.

8.

Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe der Zeiten der 4 besten Einzelläufer/Einzelläuferinnen und die Teamzeit.

9.

Auf allen Wettkampfebenen sollten die Wettkampfinhalte der Bundesfinalveranstaltung Techniksprint und Staffellauf ausgetragen werden.

10.

Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. 

11.     Die Vorabmeldung der Länder für die Teilnahme einer 2. Mannschaft und am Demonstrationswettbewerb muss bis zum 15. November 2012 erfolgen.

12.     Die Ermittlung der Landessieger muss spätestens bis zum 30. Januar 2013 abgeschlossen sein.

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