
Allgemeine Bestimmungen
1.
Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach der Deutschen Wettkampfordnung für Ski (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Skiverband (DSV), Haus des Ski, Hubertusstraße 1 , 82152 Planegg, Tel.: 089 / 8 57 90-0.
2.
Startberechtigt sind jeweils die zwei besten Schulmannschaften der Länder, wobei die Teilnahme der 2. Mannschaft nur im Rahmen einer Kostenübernahme durch die Schulen bzw. die Länder möglich ist. Eine Mannschaft besteht maximal aus 7 Schülerinnen/Schülern, die einer Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch in den Staffelwettbewerben an den Start gehen. Eine Staffel besteht aus 3 Schülerinnen/Schülern und kann nur aus jenen Läuferinnen/Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft kann 2 Staffeln stellen.
Der Einzelwettkampf wird als Techniksprint über 2 km in der Freien Technik durchgeführt. Im Staffelwettbewerb können in einer Staffel höchstens 2 Schülerinnen/Schüler in der Freien Technik starten. Die Startläuferin/der Startläufer startet in der Klassischen Technik.
3.
Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe der Zeiten der 5 besten Einzelläufer/Einzelläuferinnen und die Zeit der besten Staffel jeder Mannschaft.
4.
Auf allen Wettkampfebenen sollten die Wettkampfinhalte der Bundesfinalveranstaltung Techniksprint und Staffellauf ausgetragen werden.
5.
Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
6.
Beim Bundesfinale findet ein Demonstrationswettbewerb Wintersport der WK IV – TeKo (laufen/springen/fahren) statt. Eine Mannschaft besteht aus 8 Schülerinnen und Schülern. Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der WK IV (Jahrgänge 1999 bis 2002). Weitere Informationen können auf den Internetseiten von JTFO (www.jtfo.de) und des Deutschen Skiverbandes (www.ski-online.de) eingesehen werden.
7. Die Vorabmeldung der Länder für die Teilnahme einer 2. Mannschaft und am Demonstrationswettbewerb muss bis zum 1. November 2011 erfolgen.
8. Die Ermittlung der Landessieger muss spätestens bis zum 30. Januar 2012 abgeschlossen sein.








