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Positionierung und Handlungsleitfaden für die Bundesfinalveranstaltungen von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics

Als Folge der allgemeinen Debatte um das Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ der letzten Jahre und der Bekanntmachung von unzähligen Vorfällen vor allem im Sport, sieht die Deutsche Schulsportstiftung (DSSS) einen großen Handlungsbedarf und nimmt sich diesem äußerst wichtigen Thema durch die Erarbeitung eines eigenen Schutzkonzeptes an.

Mit ihrer Satzung positioniert sie sich ganz klar gegen jegliche Form der Gewalt im Sport und im Speziellen bei den Bundesfinalveranstaltungen von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics. Sie möchte eine Kultur der Achtsamkeit und des Hinsehens schaffen und somit allen Beteiligten des Schulsportwettbewerbs verdeutlichen, dass das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ sehr ernst genommen und verantwortungsvoll behandelt wird.

In ihrem Schutzkonzept befasst sich die DSSS mit der Prävention, der Intervention und der Aufarbeitung (sexualisierter) Gewalt. Vorfälle dieser Art können zwar mit einem Präventionskonzept nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher ist es wichtig, bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung als Institution so reagieren zu können, dass Gefahrensituationen für Kinder und Jugendliche möglichst schnell unterbunden werden und die Schutzbefohlenen ihrer Verantwortung zum Wohle der Teilnehmer*innen nachkommen.

Der Schutz der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics ist der DSSS besonders wichtig. Daher hat sie das vorliegende Präventionskonzept bzw. einen Handlungsleitfaden für die Bundesfinalveranstaltungen von „Jugend trainiert“ erstellt. Die DSSS hat sich dabei das Schutzkonzept „Safe Sport“ der dsj in Zusammenarbeit mit dem DOSB zu Grunde gelegt und orientiert sich an den Handlungsempfehlungen der dsj.

Im Folgenden beschreibt sie anhand dieses Stufenmodells die bisherigen erfolgten und geplanten Schritte für einen besseren Schutz der Kinder und Jugendlichen, die an „Jugend trainiert“ teilnehmen.

Stufenplan der dsj und des DOSB

A – Positionierung und Verankerung

Bei der Stufe A des Schutzkonzeptes der dsj geht es darum, eine Kultur des Hinsehens und der Beteiligung zu entwickeln sowie einen transparenten und offenen Umgang mit dem Thema zu schaffen. Es soll auch nach außen sichtbar werden, dass in einer Institution des Sports keine Gewalt, insbesondere keine sexualisierte Gewalt, geduldet wird.

Als ersten Schritt in dieser Hinsicht hat die DSSS ein Problembewusstsein geschaffen, in dem das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ in ihren verschiedenen Gremien – dem Vorstand, der Stiftungsversammlung, der Kommission der Spitzenverbände der DSSS im DOSB, der Kommission Sport der KMK, ihrem Redaktionsteam und schließlich auch bei den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle – vorgestellt, thematisiert und diskutiert wurde. Der Vorstand der DSSS hat auf seiner Sitzung vom 13.01.2020 beschlossen, in Zukunft bei allen Bundesfinals eine/n Ansprechpartner*in für das Themenfeld ,,Prävention sexualisierter Gewalt‘‘ zu benennen, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und in der Folge ein Präventions- und Interventionskonzept auszuarbeiten. Außerdem soll die zuständige Person entsprechend beraten und geschult werden.
Das daraus folgende gemeinsame Ziel war die Erstellung eines eigenen Präventionskonzeptes und damit die Erlangung einer Handlungsfähigkeit im Falle von Vorfällen während der Bundesfinals, aber auch auf regionaler Ebene von „Jugend trainiert“.

Als erste Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, um zu signalisieren, dass die DSSS keine Gewalt bei den Bundesfinals duldet, hat sie von der Safe Sport-Kampagne der dsj Gebrauch gemacht. Seit den Bundesfinals 2022 in Berlin werden Plakate der Kampagne in allen Wettkampfstätten ausgehängt, eine Anzeige der dsj im Programmheft geschaltet sowie ein Videoeinspieler bei der Abschlussveranstaltung gezeigt.
Außerdem bot die DSSS zusammen mit dem Deutschen Skiverband beim Bundesfinale im Mai 2022 für alle Mannschaften sowie beim Bundesfinale Winter 2023 für alle Betreuenden vor Ort die Teilnahme am DSV-Planspiel „Schau hin und sag was!“ (Spiel für junge Sportler*innen und Trainer*innen, um auf spielerische und innovative Art und Weise über emotionale Beteiligung für dieses Thema zu sensibilisieren und die Handlungskompetenz im Umgang damit zu stärken) an, um sich dem Thema anzunähern.

B – Ansprechpartner

Hauptberufliche Ansprechperson aus der Geschäftsstelle der DSSS ist Carolin Piontek. Sie hat sich bereits intensiv mit dem Thema PSG im Allgemeinen beschäftigt, ausgearbeitete Schutzkonzepte von anderen Organisationen wie der dsj und dem DOSB zu Rate gezogen und an der Erarbeitung einer Risikoanalyse mitgewirkt.

Darüber hinaus koordiniert die Ansprechperson der Geschäftsstelle sämtliche Schritte und Maßnahmen, wie die Organisation eines Workshops, die Gründung und Arbeit einer Arbeitsgruppe zum Thema und die Koordinierung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.

Aus dem Vorstand der DSSS wurde mit Miriam Vogt, Vizepräsidentin und Verantwortliche für das Thema PSG im Deutschen Skiverband, ebenfalls – per Beschluss - eine Ansprechpartnerin im Ehrenamt benannt.
Die Ansprechpartnerinnen der DSSS sowie externe Beratungsstellen werden auf der „Jugend trainiert“-Homepage sowie im Programmheft für die Bundesfinals veröffentlicht. Sie stehen bei Fragen sowie Unsicherheiten und im Verdachtsfalls als Kontaktpersonen zur Verfügung und werden alle notwendigen Schritte zum Schutz der Teilnehmenden einleiten.

C – Eignung von Mitarbeiter*innen

Um sicherstellen zu können, dass potentielle Täter*innen von Beginn an ausgeschlossen werden können, legt die dsj ihren Vereinen bzw. Institutionen nahe, vor der Einstellung von neuem Personal, die Eignung eines/einer neuen/neuer Mitarbeiter*in zu prüfen.

Als ersten Schritt wird hier die Überprüfung der Trainer-/Übungsleiter-Lizenz mittels Rücksprache des ausstellenden Vereins/Verband sowie Prüfung der Gültigkeit vorgeschlagen.

Als weitere Maßnahme haben die dsj und der DOSB einen Ehrenkodex/Verhaltenskodex als Vorlage für alle Mitgliedsorganisationen erarbeitet, der von neuen Mitarbeiter*innen unterzeichnet werden sollte. So werden die eigene Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen sowie die Werte und Normen der Institution noch einmal verdeutlicht.

Darüber hinaus kann ein erweitertes Führungszeugnis – welches Aufschluss über Straftatbestände gibt - eines/einer neuen Mitarbeiter*in angefordert werden.

Da es sich bei der DSSS um keinen Verein bzw. Verband handelt, der eigene Trainer*innen bzw. Übungsleiter*innen beschäftigt, können die in dieser Stufe vorgeschlagenen Maßnahmen nicht eins zu eins auf die DSSS übertragen werden.

Bei Veranstaltungen von „Jugend trainiert“ werden die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler von Betreuerinnen und Betreuern zum jeweiligen Wettbewerb begleitet. Bei den Betreuer*innen handelt es sich um Lehrer*innen oder Trainer*innen, die von den jeweiligen Schulen entsendet werden und nicht bei der DSSS angestellt sind. Daher gestaltet sich die Überprüfung der Eignung von Mitarbeiter*innen bei „Jugend trainiert“ schwierig. Diese kann nur durch die entsprechenden Schulen oder Vereine überprüft werden.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Lehrer*innen nur zu Beginn ihrer Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Bei Trainer*innen wird die Vorlage eines Führungszeugnisses durchaus regelmäßig durch den Verein überprüft.

Mit der Unterzeichnung eines Ehrenkodex/Verhaltenskodex kann die DSSS jedoch ein Bewusstsein unter den Betreuenden dafür schaffen, dass gewalttätiges Verhalten gegenüber den Teilnehmenden bei „Jugend trainiert“-Veranstaltungen nicht geduldet, das Wohlbefinden dieser sorgsam geachtet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, sollte jemand den Kodex missachten.

Aus diesem Grund wurde ab dem Winterfinale 2023 die Unterzeichnung eines Verhaltenskodex – in Anlehnung an den von der dsj/ vom DOSB erarbeiteten Kodex – im Online-Meldeportal der Bundesfinals von „Jugend trainiert“ verankert. Die Betreuer*innen/Trainer*innen, die hier eine Mannschaft melden wollen, werden aufgefordert, diesen Verhaltenskodex verpflichtend zu

D – Qualifizierung des eigenen Verbands

Der dsj-Stufenplan sieht vor, einen formalen Rahmen und klare Regelungen für die Umsetzung von konkreten Präventionsschritten zu schaffen. Ein wichtiger Schritt bildet hier die Verankerung im Leitbild, in der Satzung und in den Ordnungen einer Institution. Für Sportvereine wird hiermit eine Grundlage für Vereinsstrafen geschaffen.

Zu diesem Zweck nahm die DSSS im letzten Jahr eine Satzungsänderung vor, welche am 18. Juli 2022 in der Stiftungsversammlung mehrheitlich beschlossen wurde. Die Satzungsänderung umfasst u.a. die Aufnahme eines Paragrafen zur Verurteilung von Gewalt, wie er durch die dsj vorgeschlagen wird.

Auszug aus der neuen Satzung:
§2 Stiftungszweck
(4) Die Deutsche Schulsportstiftung verurteilt jegliche Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

Die DSSS hat damit den Präventionsgedanken formal verankert.

Das Verhängen von Strafen für Beteiligte an „Jugend trainiert“ ist in ihrem Fall jedoch schwierig zu handhaben, da die Teilnehmer*innen des Wettbewerbs von Lehrkräften oder Trainer*innen betreut werden, die nicht bei der DSSS angestellt sind. Sie gelten als betreuende Personen, die von den teilnehmenden Schulen entsandt werden und können somit nicht von der DSSS belangt werden.
Eine Maßnahme, die die DSSS jedoch ergreifen kann, ist der Ausschluss der Betreuenden von allen zukünftigen Bundesfinalveranstaltungen.

E – Satzung & Ordnungen

MN
ID
SchulnameUnterkunftStraßePLZOrt
037Oberschule SebaldsbrückHotel Dorer SchönwaldFranz-Schubert-Straße 2078141Schönwald im Schwarzwald

F – Lizenzerwerb

Bei Sportverbänden sind die Inhalte zur Prävention sexualisierter Gewalt in die Ausbildungskonzeptionen des Verbandes, entsprechend den DOSB-Richtlinien, integriert.

Bei der Vergabe neuer Lizenzen wird vom Verband sichergestellt, dass eine Selbstverpflichtung (z.B. Ehrenkodex) unterzeichnet wird.

Da die DSSS kein Sportverband ist, der (Trainer-)Lizenzen ausstellen kann, trifft dieser Punkt nicht auf sie zu.
Siehe Stufe C Eignung von Mitarbeitern: Anmeldung einer Mannschaft nur möglich, wenn Betreuer*innen den Verhaltenskodex im Meldeportal unterzeichnen.

Die DSSS prüft die Unterzeichnung des Verhaltenskodex zusätzlich von ihren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sowie allen Helfer*innen, Kampf- und Schiedsrichter*innen und Wettkampfleiter*innen.

G – Lizenzentzug

Da die DSSS keine Lizenzen ausstellt, kann sie somit auch nicht mit Lizenzentzug drohen, sofern der Verhaltenskodex nicht eingehalten wird.
Auch dieser Punkt ist somit nicht direkt auf die DSSS übertragbar.

Als Maßnahme wird die DSSS die Personen, die den Verhaltenskodex nicht einhalten, zukünftig von allen Bundesfinalveranstaltungen ausschließen.

Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit eine Zusammenarbeit mit den Verbänden - in Bezug auf den Lizenzentzug bei Trainer*innen – und den Ländern – in Bezug auf geeignete Maßnahmen bei Nichteinhaltung des Kodex von Lehrer*innen – möglich ist.

H – Interventionsleitfaden

Für die nötige Handlungskompetenz im Ernstfall erarbeiteten die Ansprechpartnerinnen für PSG einen Interventionsplan für den Verdachtsfall während eines Bundesfinals von „Jugend trainiert“. Dieser beinhaltet alle wichtigen Schritte und Maßnahmen, die bei einer Meldung an die Ansprechpartnerinnen der DSSS ergriffen werden. Das (weitere) Vorgehen wird dabei immer mit dem/der Betroffenen sowie dem/der Vorstandsvorsitzenden sowie der Geschäftsführung der DSSS eng abgestimmt.

Der Interventionsplan ist dem Anhang zu entnehmen.

I – Beschwerdemanagement

Die DSSS verfügt über einen Interventionsplan, nach dem die Ansprechpartnerinnen PSG alle weiteren Maßnahmen im Verdachtsfall einleiten.

Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen sowie externer Beratungsstellen werden auf der Homepage www.jugendtrainiert.com sowie in den Programmheften der Bundesfinals veröffentlicht, so dass allen Teilnehmenden direkte Anlaufstellen zur Verfügung stehen und jederzeit auf eine Beschwerde reagiert werden kann.

J – Risikoanalyse

Wie unter Stufe D bereits erläutert, nahm die DSSS zusammen mit einem ausgewählten Kreis an Personen an einem Workshop der Führungsakademie des DOSB teil. Im Rahmen dessen wurde eine detaillierte Risikoanalyse mit entsprechenden Präventionsmaßnahmen erarbeitet.

Hierbei wurden die einzelnen potenziellen Gefahrensituationen bei Bundesfinalveranstaltungen von „Jugend trainiert“ in enger Abstimmung mit allen Beteiligten näher beleuchtet und konkret benannt.

Darüber hinaus entsendete die DSSS Vertreter*innen aus ihrer AG PSG zum Frühjahrsfinale 2022, um sich vor Ort ein Bild zum Ablauf und Umgang aller Teilnehmenden an den Wettkampfstätten sowie bei den Rahmenveranstaltungen zu machen und anhand einer eigens erarbeiteten Checkliste gewisse Gefahrensituationen zu ermitteln.

Die detaillierte Risikoanalyse kann der Anlage entnommen werden.

K - Verhaltensregeln

Beim letzten Punkt des dsj-Stufenmodells geht es hauptsächlich um den Umgang zwischen Trainer*innen und Athlet*innen sowie der Athlet*innen untereinander und um bestimmte Verhaltensregeln im regelmäßigen Trainingsbetrieb.

Auch hier ist eine Übertragung auf die DSSS nicht ohne weiteres möglich, da kein alltäglicher Trainingsbetrieb stattfindet.

Die DSSS hat jedoch im Rahmen ihrer Risikoanalyse konkrete Schutzmaßnahmen zu den einzelnen Risiken bzw. Gefahrensituationen erarbeitet. Die entsprechenden Präventionsmaßnahmen wurden zum Teil bereits umgesetzt. Jedoch können nicht alle Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden und bedürfen einer genauen Prüfung durch den Vorstand der DSSS.

Darüber hinaus können für bestimmte Risiken/Gefahrensituationen keine geeigneten Schutzmaßnahmen implementiert werden, hier gilt es alle Beteiligten zu sensibilisieren, was durch die Unterzeichnung des Verhaltenskodex zum Teil bereits geschieht.

Als einen wichtigen Schritt und erste konkrete Maßnahme zur Prävention von sexualisierter Gewalt sieht die DSSS die Entsendung einer zweiten Betreuungsperson pro Mannschaft. Sie empfiehlt den entsendenden Schulen und Ländern ausdrücklich den Einsatz einer zweiten Betreuungsperson und bietet dafür ab dem Frühjahrsfinale 2024 die Möglichkeit der Unterbringung für alle zusätzlichen Betreuungspersonen.

Thüringen

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